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Praxisprüfung

Die Prüfungsanforderungen und -modalitäten sind in der Jachtverordnung in der Anlage 11 festgelegt, der Erfolg einer praktischen Prüfung soll anhand einer Checkliste für jeden Kandidaten bemessen werden. Praxisprüfungen werden für folgende Fahrtbereiche abgehalten:

  • FB1
  • FB2
  • FB4

Die Praxisprüfung muss innert 36 Monaten nach erfolgreicher Ablegung der jeweiligen Theorieprüfung bestanden werden, sonst verfällt die Theorieprüfung. Bei der Anmeldung zur Praxisprüfung müssen alle notwendigen Unterlagen vollständig vorgelegt werden können, sie sind Voraussetzung zur Teilnahme an einem Prüfungstörn. Für eine gültige Anmeldung zu einem unserer Prüfungstörns müssen die Unterlagen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Prüfungstörns an anmeldung@verklicker.at übermittelt werden.

Der Befähigungsausweis für den FB3 kann nach Bestehen der Theorieprüfung durch Vorlage des geforderten Nachweises der seemännischer Praxis erworben werden. Die für den Nachweis benötigten Unterlagen müssen innert 36 Monate nach der erfolgreich bestandenen Theorieprüfung eingereicht werden, sonst verfällt die Theorieprüfung.

Nachweis der seemännischen Praxis

Für das Antreten zur Praxisprüfung muss für jeden Fahrtbereich der Nachweis für seemännische Erfahrung (JachtVO §24) erbracht werden:

  • FB1
    • 50 Seemeilen
    • 1 Nachtansteuerung
  • FB2
    • 500 Seemeilen
    • 3 Nachtansteuerungen
    • 3 Nachtfahrten
  • FB4
    • 3500 Seemeilen (mindestens 1000 Seemeilen als Skipper)
    • 5 Nachtansteuerungen
    • 5 Nachtfahrten

Um den BFA FB3 nach erfolgreich abgelegter FB3-Theorieprüfung zu erhalten muss innert 36 Monaten folgender Praxisnachweis vorgelegt werden:

  • FB3
    • 1500 Seemeilen (mindestens 500 Seemeilen als Skipper)
    • 5 Nachtansteuerungen
    • 5 Nachtfahrten

Der Nachweis hat gewisse formale Kriterien zu erfüllen. Für jeden Törn, der für den Nachweis herangezogen wird, schickt bitte folgende Unterlagen in einem pdf an anmeldung@verklicker.at (Namenskonvention: [PrüfungstörnID_NachnameVorname_7_Toern#N_smb.pdf] – für „N“ bitte eine laufende Nummer für alle eingereichten Törns/Nachweise einfügen):

  1. Das vollständig ausgefüllte Deckblatt (pdf / xls)
  2. Das vollständig ausgefüllte Formular gemäß Anlage 9 der JachtVO
  3. Die Crewliste (inklusive Wachplan, wenn verfügbar)
  4. Der sauber geführte Logbuchauszug bzw. Brückenkladde

Für eine gültige Anmeldung zu einem Prüfungstörn auf verklicker.at, müssen die Nachweise (und die weiter unten angeführten Dokumente) sechs Wochen vor Beginn des Prüfungstörns übermittelt werden (bei Fragen bitte rechtzeitig eine Nachricht an office@verklicker.at).

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung hat spätestens vier Wochen vor deren Abhaltung zu erfolgen, wobei eine Liste aller Teilnehmer an die Prüfungsorganisation (in unserem Fall der ÖSV) geschickt werden muss. Hierfür benötigen wir folgende Daten:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Adresse
  • Nationalität

Für eine gültige Prüfungsanmeldung müssen zudem folgende Dokumente übermittelt werden (Bitte um Einhaltung der Namenskonvention wie in den eckigen Klammern geschrieben sowie um Übermittlung im pdf-Format an anmeldung@verklicker.at und um Übermittlung sämtlicher Unterlagen nur in einer e-Mail):

  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Zulassung zur Praxisprüfung (Anlage A8 der JachtVO [PrüfungstörnID_NachnameVorname_1_azulpp.pdf]);
  • Die Nachweise gemäß §24 JachtVO können folgendermaßen erbracht werden und müssen als Scan/Kopie von uns an den ÖSV übermittelt werden:
    1. Mindestalter: Reisepass/Personalausweis [PrüfungstörnID_NachnameVorname_3_Pass.pdf] (Name und Nummer des Dokuments bitte in Zeile 1 der Anlage 8 eintragen)
    2. Geistige und körperliche Eignung: Führerschein (Achtung: hier bitte Vor- UND Rückseite)[PrüfungstörnID_NachnameVorname_3_fs.pdf] (Name und Nummer des Dokuments bitte in Zeile 2 der Anlage 8 eintragen) ODER ärztliches Attest [PrüfungstörnID_NachnameVorname_3_attest.pdf]
    3. Farbunterscheidungsvermögen: Ärztliches Attest [PrüfungstörnID_NachnameVorname_4_rg.pdf] – hier die ÖSV-Vorlage; die ärztliche Überprüfung kann entfallen, wenn der KFZ-Führerschein vor Nov. 1997 ausgestellt wurde
    4. Erste Hilfe: Nachweis der Absolvierung eines 16-stündigen Erste Hilfe-Kurses [PrüfungstörnID_NachnameVorname_6_eh.pdf]; hier findet Ihr die gemäß ÖSV legitimierten Ausbildungsorganisationen sowie die von dieser Regel ausgenommenen Personen
    5. Theorieprüfung: Nachweis der positiv absolvierten Theorieprüfung [PrüfungstörnID_NachnameVorname_5_Th-Best.pdf]
    6. Seemännischer Praxisnachweis [PrüfungstörnID_NachnameVorname_7_Toern#N_smb.pdf] (bitte die Unterlagen für jeden Nachweis mit aufsteigender Nummer („N“ im Dateinamen) kennzeichnen und in einem pdf zusammenfassen):
      1. Deckblatt (pdf / xls)
      2. Anlage 9
      3. Die Crewliste (inklusive Wachplan, wenn verfügbar)
      4. Logbuchauszug bzw. Brückenkladde
  • Der Einzahlungsbeleg der Bearbeitungsgebühr von 60 € [PrüfungstörnID_NachnameVorname_8_Einz-Best.pdf]; bei Nichtantreten kann der eingezahlte Betrag für zukünftige Prüfungen verwendet werden, eine Rückerstattung ist leider nicht möglich.
  • Bitte füllt auch diesen Gesamtnachweis aus und übermittelt uns die Gesamtaufstellung unter [PrüfungstörnID_NachnameVorname_2_prnw.pdf]

Prüfungskosten

Die Bearbeitungsgebühr des ÖSV in Höhe von EUR 60 ist nicht enthalten und muss zusätzlich auf folgendes Konto eingezahlt werden:

Österreichischer SegelVerband
Bank Sparkasse HainburgBruckNeusiedl
IBAN AT58 2021 6200 5911 0103
BIC SPHBAT21, SWIFT GIBAATWW
Verwendungszweck: FB[#] Praxisprüfung [Veranstalter] [Datum und Ort der Prüfung]

Zudem sind Diäten und Spesen für die Prüfer vor Ort in bar zu bezahlen, die je nach Anzahl der Kandidaten und Anreiseweg der Prüfer (werden vom Prüfungsverband zugeteilt) unterschiedlich hoch ausfallen können.