Prüfungstörns
Die Prüfungstörndauer hängt von der Teilnehmerzahl, dem Fahrtbereich und dem zugeteilten Prüfer ab. Um zur Praxisprüfung antreten zu dürfen, muss die Theorieprüfung des jeweiligen Fahrtbereichs innerhalb der letzten 36 Monate erfolgreich abgelegt worden sein und der seemännische Erfahrungsnachweis vollständig und entsprechend der formalen Kriterien sowie alle benötigten Dokumente und Bestätigungen vorliegen. Eine Beschreibung/Auflistung der benötigten Unterlagen findet Ihr auf unserer Seite mit Informationen zur Praxisprüfung.
Teilnahme an einem Prüfungstörn
Die Anmeldungen zur Teilnahme an einem Prüfungstörn werden nach Anmeldzeitpunkt gereiht. Sind alle verfügbare Kojen eines Prüfungstörns besetzt, werden weitere Interessenten gemäß Anmeldezeitpunkt gereiht und rücken bei Rücktritt oder bei Nichterfüllung der Anmeldekriterien nach. Um den Anspruch auf einen Kojenplatz bei einem Prüfungstörn gemäß Anmeldungsreihenfolge geltend machen zu können, müssen sechs Wochen for Prüfungstörnbeginn sämtliche für die Prüfungsanmeldung benötigten Unterlagen vollständig und allen formalen Anforderungen entsprechend vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält der in der Warteliste nächste Interessent mit vollständig übermittelten Unterlagen den Kojenplatz. Es werden keine bedingten Prüfungszulassungen bei nicht vollständigem seemännischen Erfahrungsnachweis akzeptiert.