Ein Teilziel der angebotenen Kurse ist die Erlangung des Befähigungsausweises Binnen (ex A-Schein). Dieser ist ein vom Österreichischen Segelverband (ÖSV) ausgestellter Verbandsschein. Der BFA Binnen ist kein behördlicher Schein und damit in keiner Weise eine Erweiterung rechtlicher Kompetenzen. Es ist aber durchaus möglich, dass das Vorweisen des Segelscheines hilfreich beim Ausleihen von Segelbooten auf österreichischen Gewässern sein kann. Auch im Falle eines Unfalls im Zuge eines Törns ist der Besitz des BFA Binnen, als Nachweis der seglerischen Kenntnisse, vorteilhaft.
Antrag und Ausstellung des BFA Binnen
Nach Bestehen beider Prüfungsteile (Theorieprüfung und Praxisprüfung) muss eine Ausstellungsgebühr an den Österreichischen Segelverband (ÖSV) von 30 € überwiesen werden. Ausstellungsgebühr an:
Österreichischer Segel-Verband
IBAN: AT 58 2021 6200 5911 0103; BIC: SPHBAT21XXX
Verwendungszweck: Ausstellungsgebühr Bfa-Binnen Nachname Vorname
Danach können wir für Euch den BFA Binnen beantragen, hierfür benötigen wir folgende Unterlagen in elektronischer Form (als pdf) mit der Bitte um die in eckigen Klammern angegebene Namenskonvention:
- Passfoto (3,6 x 4,4 cm oder EU Norm) [Binnen_Passfoto_NachnameVorname.pdf]
- Kopie eines amtlicher Lichtbildausweis [Binnen_Ausweis_NachnameVorname.pdf]
- das ausgefüllte Antragsformular [Binnen_Antrag_NachnameVorname.pdf]
- die Einzahlungsbestätigung für die Ausstellungsgebühr [Binnen_Zahlung_NachnameVorname.pdf]
- das Datenauswerteblatt der bestandenen Theorieprüfung [Binnen_DAW-t_NachnameVorname.pdf]
- das Datenauswerteblatt der bestandenen Praxisprüfung [Binnen_DAW-p_NachnameVorname.pdf]
Sollte das Datenauswerteblatt eines bestandenen Prüfungsteils verloren gehen, so muss dieser Prüfungsteil wiederholt werden!
Wir können den Befähigungsausweis nur beantragen, wenn alle Dinge vorhanden sind (Passfoto, Kopie Lichtbildausweis, Antrag, 2 x Datenauswerteblatt, Einzahlungsbestätigung). Die Ausstellung erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von 3 – 6 Wochen nach der Antragstellung.